In Baugenehmigungsverfahren wird man mit zahlreichen juristischen Fachbegriffen konfrontiert. Von den Vorschriften für Verwaltungsverfahren über Baunormen und das Gesetz über Abriss, Umbau und Renovation von Wohnhäusern (LDTR) bis zum Umweltrecht kommt im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren das gesamte Verwaltungsrecht im Baubereich zur Anwendung.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Rechtsbehelf im Interesse des Eigentümers eines Villengebiets gegen ein wichtiges Verdichtungsprojekt auf dem Nachbargrundstück.
  • Vertretung von Bauträgern im Anschluss an einen Rechtsbehelf, der von Anwohnern gegen die Baugenehmigung für ein Wohnungsbauvorhaben in verdichteter Bauweise in einem Villengebiet eingelegt wurde.
  • Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung zur Änderung der Zweckbestimmung.
  • Rechtsbehelf gegen die Baugenehmigung für die Aufstockung eines Bürohauses.
  • Rechtsbehelf gegen die Genehmigung zum Bau eines Gebäudes in einem Industriegebiet.
  • Beratung eines Eigentümers bei der Erlangung einer Genehmigung zur Nutzung der Dachräume seines Gebäudes und anschliessende Verteidigung seiner Interessen in Folge eines gegen die Baugenehmigung gerichteten Rechtsbehelfs
  • Unterstützung eines Eigentümers bei der Erlangung einer Genehmigung zum Bau einer Villa in einer von Fluglärm betroffenen Zone.
  • Rechtsbehelf gegen die Aufnahme eines Hauses ins Inventar und gegen die anschliessende Verweigerung einer Abrissgenehmigung.
  • Rechtsbehelf gegen die Ablehnung einer Genehmigung zur Vergrösserung einer Villa im Landwirtschaftsgebiet.
  • Beratung bezüglich des Rechts zum Aufstellen eines Baugerüsts auf dem Grundstück eines widerspenstigen Nachbarn (sog. Leiterrecht).

 

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