Lex Weber (LRS)
Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (Lex Weber) schränkt die Errichtung von Zweitwohnungen in Gemeinden ein, in denen deren Anteil 20 % des Wohnungsbestands übersteigt. Diese komplexe und sich ständig weiterentwickelnde Regelung wirft für Eigentümer, Investoren und Bauträger zahlreiche Fragen auf.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten, insbesondere im Rahmen der Tätigkeit unserer Niederlassung in Verbier, bei der Prüfung der Konformität von Immobilienprojekten mit dieser Gesetzgebung und begleiten sie bei Verwaltungsverfahren und allfälligen Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben können.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Prüfung der Konformität von Bau-, Umbau- oder Wiederaufbauprojekten im Hinblick auf die Lex Weber;
- Beratung im Rahmen von Transaktionen mit Immobilien, die der Gesetzgebung über Zweitwohnungen unterliegen;
- Unterstützung bei Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Baugenehmigungen;
- Vertretung in Beschwerdeverfahren und Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Zweitwohnungen.


