Erschliessung von grundstücken

Jedes Bauprojekt ist ein langer Weg voller Hindernisse.

Auf diesem Weg müssen zahlreiche gesetzlicher Anforderungen erfüllt werden, insbesondere in den Bereichen Raumordnung, Baurecht, Energie und finanzielle Anforderungen in Entwicklungszonen.

Ergänzende Schritte zur Erschliessung von Grundstücken sind beispielsweise der Vertragsabschluss unter Partnern und mit Dritten oder die zahlreichen Kontakte mit der betreffenden Gemeinde, den zuständigen Behörden, den Nachbarn usw.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Beratung zwecks praktischer Umsetzung eines Fördervorhabens.
  • Ausarbeitung von Konsortialverträgen.
  • Beratung und Unterstützung eines Bauträgers hinsichtlich eines wichtigen Entwicklungsprojekts in einem Vorranggebiet des Kantons.
  • Beratung zwecks Optimierung eines Finanzierungsplans für ein Projekt in einer Entwicklungszone.
  • Unterstützung einer Genossenschaft hinsichtlich eines Abriss- und Neubauprojekts für ihre Immobilien.
  • Teilnahme an einer Investorengruppe, die sich auf die Ausschreibung des Kantons Genf zur Entwicklung und Realisation des Kasernenareals Les Vernets beworben hatte.
  • Unterstützung eines Villeneigentümers, der sein Grundstück verdichten wollte.
  • Erledigung der Formalitäten zur Erwirkung einer Änderung des in einem Stadtteilplan vorgesehenen Anteils von Sozialwohnungen.
  • Rechtliche Vertretung des Eigentümers eines Gewerbegebäudes im Stadtteil Praille-Acacias-Vernets.
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