Über die Studie

In unserem sich ständig verändernden juristischen Umfeld ist Spezialisierung eine notwendige Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Beratung und andere Dienstleistungen anbieten zu können. Aus Leidenschaft für Immobilien und Bauen haben wir uns dafür entschieden, unsere Kompetenzen und unsere Erfahrung in einer Anwaltspraxis zu bündeln, die sich speziell dieser Fachrichtung widmet.

Gestützt auf ein qualifiziertes junges Team arbeiten wir, zwei Spezialisten für Immobilienrecht, eng zusammen, um unseren Mandanten Rechtsberatung nach dem Vier-Augen-Prinzip zu bieten. Denn zwei sind immer klüger als einer. Mit diesem neuen Ansatz können Sie sich eine zweite Meinung in demselben Haus einholen. Herrn FABJAN zu beauftragen heisst, auf den kompetenten Rat von Herrn MULLER zurückgreifen zu können. Eine Beratung durch Herrn MULLER umfasst zugleich das Fachwissen von Herrn FABJAN.

Wir wenden uns an alle Immobilieneigentümer, alle Profis der Immobilien- und Baubranche sowie an öffentliche Körperschaften, die im Bereich der regionalen Entwicklung tätig sind.

Wir beraten und vertreten unsere Mandaten bei Rechtsstreitigkeiten sowohl im Privatrecht (Sachenrecht, Stockwerkeigentum, Kauf-, Werkverträge und Auftragsverhältnisse, Mietverträge, Immobiliengeschäfte) als auch im Verwaltungsrecht (Eigentumsgarantie, Baugenehmigungen, Raumplanung, Wohnungswesen, LDTR, Lex Koller, öffentliche Beschaffungen, bäuerliches Bodenrecht, Energie- und Umweltrecht).

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Video zur Vorstellung der Kanzlei und ihrer Kompetenzbereiche

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