Das Gesetz über Abriss, Umbau und Renovation von Wohnhäusern – das berühmte LDTR – kommt bei grösseren Bauvorhaben in Wohngebäuden im Kanton Genf zur Anwendung.

Das LDTR gilt auch beim Verkauf einer zuvor vermieteten Wohnung.

Herr Andreas FABJAN ist Beisitzender Richter am Verwaltungsgericht erster Instanz (Sektion LDTR).

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Beratung hinsichtlich der Renovation eines Mietshauses und der Erlangung von Subventionen für Renovation und Arbeiten zur Energieeinsparung.
  • Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung der Unterstellung von Wartungsarbeiten unter das LDTR.
  • Beratung eines Eigentümers, der dem LDTR unterliegende Bauarbeiten ohne Genehmigung ausführen liess.
  • Beratung eines Bauherrn bezüglich eines Projekts zum Bau zum Verkauf bestimmter Eigentumswohnungen durch Aufstockung.
  • Beratung hinsichtlich der Verteilung von Anteilen einer Immobiliengesellschaft zwecks Vermeidung von Schwierigkeiten im Rahmen eines Nachlasses.
  • Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Departements, den Verkauf einer Wohnung an den bisherigen Mieter zu genehmigen.
  • Beratung zum Verkauf einer zuvor vermieteten Wohnung.
  • Unterstützung eines Eigentümers bei der Abfassung eines Antrags auf Veräusserung einer Wohnung.
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