Das Eigentumsrecht im engeren Sinne besteht aus Normen, die den Erwerb, die Ausübung und die Verteidigung des Eigentums regeln, sowie die übrigen dinglichen Rechte wie Grund- und Personaldienstbarkeiten, die Grundlast und Pfandrechte.

Frau Limaya Hagen war als Juristin drei Jahre lang im Grundbuchamt tätig.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Klage auf gerichtliche Aufhebung einer Bauverbotsdienstbarkeit.
  • Sog. „Confessoire“-Klage zur Verteidigung der Rechte eines Dienstbarkeitsberechtigten gegen eine Verletzung dieser Dienstbarkeit.
  • Verhandlungen zur Verlagerung von auf Gewohnheiten beruhenden Dienstbarkeiten.
  • Unterstützung bei der Aufteilung einer Villa in Miteigentümerschaft.
  • Rechtliche Verteidigung eines Eigentümers, der Opfer einer übermässigen Nutzung einer Dienstbarkeit wurde.
  • Rechtliche Verteidigung eines Eigentümers gegen die Eintragung eines ungerechtfertigten Bauhandwerkerpfandrechts.
  • Einspruch gegen ein Projekt zeitweiser und definitiver Enteignung in Verbindung mit einem geplanten Ausbau des Tramnetzes.
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