Die Umsetzung des Kantonalen Richtplans 2030 und des neuen Bundesgesetzes über die Raumplanung stellen den Kanton Genf vor viele neue Herausforderungen.

Die Bestimmung von Planungszonen, die Rückstufung neuer Gebiete in Entwicklungszonen oder die Ausarbeitung neuer Quartierpläne nehmen stark zu.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Einspruch gegen die Einrichtung einer Planungszone.
  • Rechtsbehelf gegen eine einstweilige Versagung im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung.
  • Beratung einer Gemeinde in Verbindung mit einer bedeutenden Grundstückserschliessung.
  • Einspruch gegen ein Rückstufungsprojekt.
  • Vorgehensweise beim Umbau eines alten Pferdestalls zu Wohneinheiten in einem Landwirtschaftsgebiet.
  • Beratung und rechtliche Vertretung eines Bauträgers im Zusammenhang mit einem Stadtteilbebauungsplan.
  • Einspruch gegen einen Stadtteilbebauungsplan in einer Entwicklungszone.
  • Unterstützung und Rechtsberatung zur Rückstufung eines Grundstücks in eine landwirtschaftliche Zone.
  • Beratung und Begleitung eines Eigentümers von Grundstücken in einer Entwicklungszone, die vom Kanton als vorrangig betrachtet wird.
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