Immobilien sind auch eine Angelegenheit der bevollmächtigten Vertreter. Ob Bauträger, Verwalter, Architekten, Berater, Makler, Ingenieure oder sonstige Baufachleute – Immobilienprofis sind nicht selten bevollmächtigte Vertreter, die durch Verträge an ihre Auftraggeber gebunden sind.

Manchmal sind sie sogar ohne ihr Wissen an einen Vertrag gebunden, denn oft unterliegt eine Vertragsbeziehung, die nicht die Merkmale eines anderen Vertrags (insbesondere eines Arbeits- oder Werkvertrags) aufweist, dem Auftragsrecht.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Unterstützung eines Maklers bei der rechtlichen Durchsetzung der Bezahlung seiner Provision.
  • Beratung und rechtliche Vertretung eines Architekturbüros hinsichtlich angeblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags.
  • Beratung des Verwalters einer mit zivilen Haftpflichtansprüchen seiner Mandantin konfrontierten Eigentümerversammlung.
  • Verfassen von Maklerprovisionsverträgen und Honorarverträgen.
  • Unterstützung eines Ingenieur-Konsortiums bei der Durchsetzung seiner Honorarforderungen und bei der Anfechtung der ihm vorgeworfenen Versäumnisse.
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