Das Bauwesen ist ein komplexer Bereich, in dem zahlreiche Probleme auftreten können.

Es liegt im Interesse aller Parteien, eine Vereinbarung zu treffen, welche Anforderungen und Erwartungen an ein Bauprojekt möglichst präzise darlegt und die Schwierigkeiten, die auf die Parteien zukommen könnten, weitestgehend vorwegnimmt.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Beratung und Unterstützung eines Unternehmens bei der Verhandlung und dem Abschluss eines Werkvertrags über ein Grossbauprojekt.
  • Überprüfung eines Werkvertrags über eine „schlüsselfertige“ Villa im Auftrag des Käufers.
  • Unterstützung eines Bauherrn nach unvollständiger Erfüllung des Vertrags über den Bau einer Villa.
  • Kündigung eines Werkvertrags im Auftrag eines Bauherrn wegen Baumängeln.
  • Kündigung eines Werkvertrags wegen Nichtbeachtung der sozialen und tarifvertraglichen Verpflichtungen durch den Unternehmer.
  • Unterstützung eines Eigentümers nach Feststellung von Baumängeln an seinem neuen Pool.
  • Rechtliche Vertretung eines Eigentümers beim Eintrag eines Bauhandwerkerpfandrechts.
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