Öffentliche beschaffungen

Das öffentliche Beschaffungsrecht nimmt im Baugewerbe einen immer grösseren Stellenwert ein.

Es handelt sich in erster Linie um ein Verfahrensrecht, das insbesondere auf die Gleichbehandlung aller an öffentlichen Bauaufträgen interessierten Unternehmen abzielt.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Unterstützung einer Baufirma bei der Erstellung eines Angebots für eine Ausschreibung des Kantons Genf zur Errichtung eines Bauwerks im Wert von über 200 Mio. CHF.
  • Analyse von Ausschreibungsunterlagen für umfangreiche technische Einrichtungen in einem grossen öffentlichen Gebäudekomplex.
  • Antrag auf Unterbrechung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens und Rechtsbehelf gegen die Weigerung der Vergabebehörde, das Verfahren abzubrechen.
  • Beratung von Investoren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung um Zuweisung eines Grundstücks inklusive Baurecht.
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