Der Kanton Genf ist bekanntlich bei Mietern sehr beliebt. Deshalb steht das Mietrecht im Mittelpunkt vieler Rechtsstreitigkeiten.

Es handelt sich dabei um ein sehr formales Recht. So erfordern viele Schritte, vom Abschluss eines Mietvertrags über Änderungen bis zu dessen Kündigung, vorherigen juristischen Rat.

Mark MULLER ist Beisitzender Richter in der Berufungskammer für Mietsachen am Genfer Gerichtshof.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Verhandlung eines gewerblichen Mietvertrags zur Gewährleistung der Amortisierung zugestandener Investitionen.
  • Rechtsgutachten hinsichtlich der Optimierung der Nebenkostenabrechnung.
  • Unterstützung eines Vermieters bei der Anfechtung der Anfangsmiete.
  • Rechtliche Verteidigung einer internationalen Gesellschaft, deren gemietete Lokale gravierende Mängel aufwiesen.
  • Rechtsgutachten hinsichtlich der Verpflichtung zur offiziellen Mitteilung des Anfangsmietzinses in einem der staatlichen Mietzinskontrolle unterliegenden Gebäude.
  • Kündigung eines unrechtmässigen Untermietverhältnisses und Erreichen des Auszugs der Mieter und Untermieter.
  • Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsausfall und Einleitung von Massnahmen zur gerichtlichen Zwangsräumung.
  • Unterstützung und Beratung eines grossen Unternehmens im Dienstleistungssektor bei Verhandlung und Abschluss eines Mietvertrags für seine neuen Geschäftsräume.
  • Erstellung eines Mietvertrags für ein erstklassiges Hotel.
  • Berechnung von Mietpreiserhöhungen.
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