Stockwerkeigentum / miteigentum

Stockwerkeigentum breitet sich in Genf immer schneller aus. Das ist eine gute Nachricht.

Aber genauso schnell vervielfachen sich die damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Nachfolgend einige Beispiele für Angelegenheiten, in denen wir unsere Mandanten beraten und vertreten haben:

  • Verfahren zur Passivlegitimation einer mit einer dinglichen Klage konfrontierten Eigentümerversammlung.
  • Vorbereitung und Vorsitz einer Eigentümerversammlung zwecks Wahl ihres neuen Verwalters.
  • Verhandlungen über die Änderung einer Miteigentumsregelung für eine Tiefgarage.
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